Leistungsangebot: Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung
Mit dem Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetztes 2.0 sind Betreiber Kritischer Infrastrukturen verpflichtet, mit Hilfe der organisatorischen und technischen Maßnahmen Systeme zur Angriffserkennung einzuführen, mit dem Ziel, Cyberangriff und Störungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Die Verpflichtung zum Einsatz solcher Systeme bei den Betreibern Kritischer Infrastrukturen besteht ab 1. Mai 2023.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet eine Orientierungshilfe für den Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung an, um Unternehmen und Organisationen bei der Einführung zu unterstützen.
Die Planung und Umsetzung von Systemen zur Angriffserkennung beginnen mit einer grundlegenden Analyse der aktuellen IT-Infrastruktur und einer umfassenden Risikoanalyse. Diese Analyse ist die Grundlage für die Wahl passender Lösungen zur Angriffserkennung, die den Bedürfnissen und Anforderungen des Unternehmens entsprechen. Teil dieser Lösung sind Monitoringsysteme, die an verschiedenen Stellen im Netzwerk eingesetzt und in bestehende IT-Systeme integriert werden.
Wir möchten Ihnen dabei helfen, Ihre Verpflichtungen gemäß § 8a Absatz 1 zu erfüllen. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um Konzepte für die erfolgreiche Einführung bzw. Weiterentwicklung von Systemen zur Angriffserkennung in Ihrem Unternehmen zu erarbeiten die auf Ihre spezifischen Bedürfnissen und Prozessstrukturen ausgerichtet sind.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des technischen Intensivtrainings an realen Beispielen zu erfahren, wie solche Erkennungssysteme funktionieren und wie sie im Fall eines Cyberangriffs verwendet werden.